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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

Garantiebestimmungen der Kaffee-Exquisit, Deutschland

Kaffee-Exquisit
Luigi Alí
Kronenstraße 55
75196 Remchingen
mail@kaffee-exquisit.de
USt-ID: DE356210834

gewährt dem Endabnehmer dieses für den Haushaltsgebrauch konzipierten und konstruierten Geräts zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer eine Herstellergarantie von 12 Monaten unter den folgenden Bedingungen:

  1. Die Herstellergarantie wird nur gewährt, wenn das Kaffeemaschinengerät bei einem von Kaffee-Exquisit autorisierten Fachhändler oder bei Kaffee-Exquisit selbst erworben wurde.

  2. Mängel werden innerhalb der Garantiezeit von Kaffee-Exquisit behoben. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von Kaffee-Exquisit durch Reparatur, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Geräts. Die Durchführung von Garantieleistungen hat keine Auswirkung auf die Dauer oder den Beginn der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Kaffee-Exquisit über.

  3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäßen Anschluss, unsachgemäße Handhabung oder Transport, Reparaturen oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen oder durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht wurden. Ebenso erlischt die Garantie, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Kaffee-Exquisit nicht eingehalten werden oder andere Pflegeprodukte als auf der Webseite von Kaffee-Exquisit angebotene Wasserfilter, Reinigungs- oder Entkalkungsmittel verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Verschleißteile wie Dichtungen, Mahlscheiben und Ventile sowie Schäden durch Fremdkörper im Mahlwerk wie Steine, Holz oder Büroklammern sind von der Garantie ausgeschlossen.

  4. Als Nachweis für den Garantieanspruch dient die Kaufquittung, auf der das Kaufdatum und der Gerätetyp vermerkt sind. Zur Vereinfachung der Abwicklung sollte die Kaufquittung zusätzlich die Angaben zum Namen und zur Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Geräts enthalten.

  5. Wenn der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person ist oder das Gerät nicht im häuslichen Bereich verwendet wird, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.

  6. Die Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Für Geräte, die in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht werden, gelten die jeweils für dieses Land gültigen Kaffee-Exquisit- Garantiebestimmungen.

  7. Die Garantieleistungen erfolgen in Deutschland nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer +49 (0)176 87838794. Sie können das Gerät einsenden oder persönlich übergeben an:

    Kaffee-Exquisit
    Luigi Alí
    Kronenstraße 55
    75196 Remchingen
    mail@kaffee-exquisit.de
    USt-ID: DE356210834

     

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